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StGB § 52 Tateinheit
[ Auszug: (1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals, so wird nur auf eine Strafe erkannt. ... ]
[ Allgemeiner Teil(StGB) ] [ Besonderer Teil(StGB) ]
[ StGB Tateinheit ] [ StGB Tatmehrheit ] [ StGB Bildung der Gesamtstrafe ] [ StGB Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe ]